Für die Anreise und Check-in in allen Unterkunftsarten benötigen Sie einen negativen Testnachweis.
- Seit dem 11.06.2021 sind alle Einreisen nach MV wieder möglich - sowohl private Reisen zu Freunden und Bekannten als auch der Tagestourismus und Dienstreisen.
- Bei der Einreise ist nur dann ein negativer Corona-Test Vorschrift, wenn man auch in einer Unterkunft in MV übernachten möchte - dann auch für Kinder ab dem Schulalter. Die Pflicht, sich alle drei Tage erneut zu testen, gilt ab der Ampelstufe "orange".
- Die Testerfordernis entfällt sofort nach der Boosterimpfung. Die Testpflicht gilt jedoch auch für Geboosterte weiterhin in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Während der Kabinettssitzung am 26.11.2021 wurden einige Klarstellungen in der Corona-Landesverordnung vorgenommen.
Diese betreffen die Umsetzung der 2GPlus-Regel im Tourismus.
2Gplus bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Hotels und andere touristische Beherbergungsmöglichkeiten im Land nutzen dürfen sowie sich regelmäßig testen lassen müssen.
In der Verordnung ist nun eindeutig klargestellt, dass ein erster Test bei Anreise vorgelegt werden muss. Bei einem entsprechend langen Aufenthalt im Hotel muss alle drei Tage ein Auffrischungstest vorgenommen werden. Bei einer Unterbringung in einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung genügt für geimpfte oder genesene Menschen der Anreisetest.
REGELN FÜR BERUFLICHE REISEN
Für Reisen aus beruflichem Anlass oder aufgrund einer besonderen sozialethischen Pflicht, wie beispielsweise der Teilnahme an einer Trauerfeier, gelten besondere Regeln. Für diese Zwecke dürfen weiter auch ungeimpfte Gäste beherbergt werden. Diese müssen sich dann allerdings täglich testen lassen, wenn sie in einem Hotel übernachten. Bei Beherbergungen in einer Ferienwohnung oder in einem Ferienhaus ist dann alle drei Tage ein Test nötig. Für geimpfte Gäste gelten die 2Gplus-Regeln wie bei touristischen Übernachtungen.