Kurabgabe & Satzung

Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. Die Kurabgabenpflicht entsteht mit dem Tag der Ankunft im Erhebungsgebiet und endet mit dem Tag der Abreise.


Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag:

Hauptsaison 01. März bis 31. Oktober: voll: 2,00 € ermäßigt: 1,00 €
Nebensaison 01. Nov. bis 28./29. Februar: voll: 1,50 € ermäßigt: 0, 75 €

 


Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Göhren-Lebbin

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg- Vorpommern (KAG M-V) in der derzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Göhren-Lebbin vom 09.12.2025 folgende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe erlassen:

Die Kurabgabe dient ausschließlich dazu, das umfangreiche Leistungsangebot zu realisieren, das man im Land Fleesensee vorfindet. Urlauber und Tagesgäste tragen mit Ihrem Beitrag dazu bei, dass beispielsweise die Pflege und stetige Verbesserung der kommunalen Einrichtungen, des Strandes, der Promenade sowie das touristische, kulturelle und sportliche Angebot vor Ort, der Ausbau bzw. die Neuanschaffung realisiert werden können. Weiterhin steht Ihnen der saisonale Fleesensee Shuttle (Ostern bis Oktober) innerhalb Göhren-Lebbin und Untergöhren zur Verfügung. Ganz bequem ohne eigenen PKW erreichen Sie mehrere Standorte im Land Fleesensee.

Nicht zuletzt möchten wir Sie vor, während und nach Ihrem Aufenthalt bei uns umfassend und kompetent informieren - auch diese Leistungen, vornehmlich der Tourist-Information Göhren-Lebbin erfordern viel Kraft, Zeit und eine solide Finanzierung.


Sollten Sie im Laufe des Jahres 25 Tage oder länger Ihren Urlaub bei uns verbringen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Kurabgabe mit der Jahreskurkarte von €50,00 zu begrenzen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit uns in Verbindung und bringen Sie die Meldescheine Ihrer früheren Aufenthalte des gleichen Jahres als Beleg mit.


Meldescheine

Der Meldeschein, den Sie von Ihrem Vermieter erhalten, ist die Quittung für die entrichtete Kurabgabe - der Betrag und die Dauer Ihres Aufenthalts sind auf dem Schein eingetragen. Gegen Vorlage dieses Meldescheins in der Tourist-Information erhalten Sie Ihre Kurkarte, den aktuellen Gästepass, die Veranstaltungstipps und eine Resort-Übersichtskarte. Sollten Sie keinen Meldeschein erhalten haben, sprechen Sie bitte Ihren Vermieter an.


Erlebnis- und Freizeitführer Müritz „plus" - Gästepass

Unser Gästepass gilt in den Orten Malchow, Waren (Müritz), Plau am See, Röbel/Müritz, Klink, Zislow, Rechlin und Göhren-Lebbin. Unabhängig davon, in welchem Ort Sie Ihre Kurabgabe entrichten, können Sie die Leistungen und Angebote (ausgenommen Mobilität) auch in allen anderen teilnehmenden Orten mit dem Gästepass Müritz „plus“ nutzen.

Nehmen Sie sich gern die Zeit und gehen Sie auf Entdeckungsreise – sowohl im Resort als auch in der abwechslungsreichen Umgebung. In den Hotels erhalten Sie Ihren Gästepass in der Regel direkt beim Check-in an der Rezeption. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, fragen Sie dort gern nach – das Team hilft Ihnen gerne weiter.

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