Satzungen & Verordnungen
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Satzungen und Verordnungen für die Gemeinde Göhren-Lebbin und die Ortsteile Untergöhren, Roez, Wendhof und Poppentin.
Sondernutzungssatzung Göhren-Lebbin – Sondernutzungssatzung herunterladen (980 KB)
Gebührentarife nach § 12 Abs. 1 – Tabelle herunterladen (527 kB)
Feuerwehrkostensatzung Göhren-Lebbin – Satzung herunterladen (xx kB) (zur Zeit nicht verfügbar)
Flächennutzungsplan Göhren-Lebbin – Nutzungsplan herunterladen (10,5 MB)
Freiwillige Feuerwehr Göhren-Lebbin – Satzung herunterladen (2,1 MB)
Hauptsatzung Göhren-Lebbin – Hauptsatzung herunterladen (221 kB)
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Poppentin – Satzung herunterladen (2,7 MB)
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Roez – Satzung herunterladen (3,3 MB)
Straßenreinigungssatzung – Satzung herunterladen (101 KB)
Straßenverzeichnis – Anlage 1 herunterladen (96 KB)
Zweitwohnungssteuersatzung Göhren-Lebbin – Satzung herunterladen (152 KB)
Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Gemeinde Göhren-Lebbin – Grünflächensatzung herunterladen (292 KB)
ALLGEMEIN GÜLTIGE RUHEZEITEN
Sonn- und Feiertage: Ganztägige Ruhe
Mittagsruhe: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr wobei diese Ruhezeit nur für bestimmte Geräte gilt wie Freischneider, Kettensäge, Laubbläser etc. Ein normaler Rasenmäher darf auch innerhalb der Mittagsruhe benutzt werden.
Nachtruhe: 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr
Ruhestörung oder Lärmbelästigung ist eine Ordnungswidrigkeit. Geregelt ist sie in Paragraph 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OwiG). Dort heißt es: "Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."
Wie laut dürfen Rasenmähen, Bohren, Wäsche waschen und Saugen sein? Diese gesetzlichen Ruhezeiten für z.B. Rasenmähen (mit einem motorisierten Gerät) ist in der Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt. Demnach dürft an Werktagen (also auch am Samstag) zwischen 7 Uhr und 20 Uhr die Rasenmäher mähen. Für den Baulärm gilt u.a. die 32. BIMSchV (http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/) und die sog. AVV Baulärm (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19081970_IGI7501331.htm). Dazu gibt es noch eine Lärmfreizeitrichtlinien MV.