JAHRESKURABGABE
Die Jahreskurkarten werden zu Beginn des neuen Jahres verschickt. Bitte alle Änderungen mitteilen, Ausbildungsnachweise für Kinder ab dem 17. Lebensjahr einreichen bei der Kur- und Tourismus GmbH Göhren-Lebbin. Für Rückfragen stehe wir Ihnen zur Verfügung unter Tel. 039932 828387
Bitte füllen Sie den Fragebogen Abgabepflichtiger (pdf) aus und senden diesen an E-Mail: service@goehren-lebbin.com
§6 Höhe der Kurabgabe
Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person 50,00 €.
(3) Zweitwohnungsinhaber und andere Abgabenpflichtige nach § 3 Abs. 2 und deren Ehegatten bzw. ein- getragenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sind verpflichtet, eine pauschalierte Jahreskurabgabe gemäß Absatz 3 unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn sie nachweisen, dass sie sich nicht im Erhebungsgebiet aufgehalten haben. Wechselt das Eigentum oder der Besitz an einer Wohneinheit im Laufe des Jahres, ist die Jahreskurabgabe jeweils anteilig vom alten und neuen Eigentümer / Besitzer zu zahlen. Für die Abrechnung nach einem Eigentumswechsel einer Wohneinheit hat der alte Eigentümer / Besitzer die Jahreskurkarte zurückzugeben. Gleiches gilt für Eigentümer oder Besitzer eines Kleingartens im Erhebungsgebiet, deren Gartenlaube eine Wohnnutzung ermöglicht.
§7 Entstehung, Fälligkeit der Abgabeschuld
(4) Die Jahreskurabgabepflicht entsteht zu Beginn des Kalenderjahres. Die Jahreskurabgabe wird durch Heranziehungsbescheid der Gemeinde Göhren-Lebbin erhoben und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.