Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. Die Kurabgabenpflicht entsteht mit dem Tag der Ankunft im Erhebungsgebiet und endet mit dem Tag der Abreise. 


 

Die Kurabgabe beträgt pro Person und Aufenthaltstag: 

Hauptsaison 01. März bis 31. Oktober: voll: 2,00 € ermäßigt: 1,00 €
Nebensaison 01. Nov. bis 28./29. Februar: voll: 1,50 € ermäßigt: 0, 75 €

 


Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Göhren-Lebbin

Auf Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 11 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg- Vorpommern (KAG M-V) in der derzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Göhren-Lebbin vom 27.10.2022 folgende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe erlassen:

Die Kurabgabe dient ausschließlich dazu, das umfangreiche Leistungsangebot zu realisieren, das man im Land Fleesensee vorfindet. Urlauber und Tagesgäste tragen mit Ihrem Beitrag dazu bei, dass beispielsweise die Pflege und stetige Verbesserung der kommunalen Einrichtungen, des Strandes, der Promenade sowie das touristische, kulturelle und sportliche Angebot vor Ort, der Ausbau bzw. die Neuanschaffung realisiert werden können. Weiterhin steht Ihnen der saisonale Fleesensee Shuttle (Ostern bis Oktober) innerhalb Göhren-Lebbin und Untergöhren zur Verfügung. Ganz bequem ohne eigenen PKW erreichen Sie mehrere Standorte im Land Fleesensee. 

Nicht zuletzt möchten wir Sie vor, während und nach Ihrem Aufenthalt bei uns umfassend und kompetent informieren - auch diese Leistungen, vornehmlich der Tourist-Information Göhren-Lebbin erfordern viel Kraft, Zeit und eine solide Finanzierung. 


Sollten Sie im Laufe des Jahres 25 Tage oder länger Ihren Urlaub bei uns verbringen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Kurabgabe mit der Jahreskurkarte von €50,00 zu begrenzen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit uns in Verbindung und bringen Sie die Meldescheine Ihrer früheren Aufenthalte des gleichen Jahres als Beleg mit.


MELDESCHEINE

Der Meldeschein, den Sie von Ihrem Vermieter erhalten, ist die Quittung für die entrichtete Kurabgabe - der Betrag und die Dauer Ihres Aufenthalts sind auf dem Schein eingetragen. Gegen Vorlage dieses Meldescheins in der Tourist-Information erhalten Sie Ihre Kurkarte, den aktuellen Gästepass, die Veranstaltungstipps und eine Resort-Übersichtskarte.


Erlebnis- und Freizeitführer Müritz „plus" - Gästepass

Unser Gästepass gilt für die Orte Malchow, Waren (Müritz), Plau am See, Röbel/Müritz, Klink, Zislow, Rechlin und Göhren-Lebbin. Sie können, egal in welchem Ort Sie Ihre Kurabgabe zahlen, Leistungen und Angebote (ausgenommen Mobilität) auch in den anderen Orten aus unserem Gästepass Müritz „plus" in Anspruch nehmen.

Nehmen Sie sich die Zeit und gehen Sie auf Entdeckungsreise im Resort und der Umgebung. Sprechen Sie Ihren Vermieter an, falls Sie keinen Meldeschein erhalten haben. In den Hotels liegen die Gästepässe an der Rezeption bei Check-In für Sie bereit.  


JAHRESKURABGABE

Die Jahreskurkarten werden zu Beginn des neuen Jahres verschickt. Bitte alle Änderungen mitteilen, Ausbildungsnachweise für Kinder ab dem 17. Lebensjahr einreichen bei der Kur- und Tourismus GmbH Göhren-Lebbin. Für Rückfragen stehe wir Ihnen zur Verfügung unter Tel. 039932 828387  

Bitte füllen Sie den Fragebogen Abgabepflichtiger (pdf) aus und senden diesen an E-Mail: service@goehren-lebbin.com

§6 Höhe der Kurabgabe

Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person 50,00 €.

(3)  Zweitwohnungsinhaber und andere Abgabenpflichtige nach § 3 Abs. 2 und deren Ehegatten bzw. ein- getragenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sind verpflichtet, eine pauschalierte Jahreskurabgabe gemäß Absatz 3 unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn sie nachweisen, dass sie sich nicht im Erhebungsgebiet aufgehalten haben. Wechselt das Eigentum oder der Besitz an einer Wohneinheit im Laufe des Jahres, ist die Jahreskurabgabe jeweils anteilig vom alten und neuen Eigentümer / Besitzer zu zahlen. Für die Abrechnung nach einem Eigentumswechsel einer Wohneinheit hat der alte Eigentümer / Besitzer die Jahreskurkarte zurückzugeben. Gleiches gilt für Eigentümer oder Besitzer eines Kleingartens im Erhebungsgebiet, deren Gartenlaube eine Wohnnutzung ermöglicht.

§7 Entstehung, Fälligkeit der Abgabeschuld

(4)  Die Jahreskurabgabepflicht entsteht zu Beginn des Kalenderjahres. Die Jahreskurabgabe wird durch Heranziehungsbescheid der Gemeinde Göhren-Lebbin erhoben und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.