Wir haben diese Serviceseite eingerichtet, weil uns Ihre Gesundheit am Herzen liegt. Mecklenburg-Vorpommern hebt Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf


Corona: Schutzverordnung endet für Mecklenburg-Vorpommern

Aufgrund der stabilen Infektionslage werden bundesweit zum 1. März die noch bestehenden Testerfordernisse für Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen sowie fast alle Maskenpflichten aufgehoben. Lediglich für Besuchende von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patientinnen und Patienten und Besuchende in Arzt- und weiteren humanmedizinischen Praxen soll weiterhin nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) die Maskenpflicht gelten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung auf ihrer heutigen (28.02.23) Kabinettssitzung beschlossen, die ursprünglich bis zum 7. April geltende Corona-Landesverordnung bereits vorzeitig am 28. Februar 2023 (letzter Geltungstag) auslaufen zu lassen. (...)


Nach Beschluss des Kabinetts gelten zum 12. Februar 2023 folgende Regelungen:

  • Die Isolationspflicht für die Bürgerinnen und Bürger entfällt zum 12.2.
  • Zum Schutz der vulnerablen Gruppen bleiben die Isolations-Regelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mit positiver Testung auf das Corona-Virus müssen ihrem Arbeitgeber vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test-Nachweis vorlegen.
  • Weiterhin gilt bundesgesetzlich die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für ungeimpfte Besuchende eine Testpflicht vor Betreten dieser Einrichtungen
  • Zudem gilt auch bundesgesetzlich weiterhin die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen, etc.
  • Hinweis: Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt unberührt. Diese können im Einzelfall weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Den vollständigen Artikel finden Sie - HIER - 


Corona-Schutzmaßnahmen im Zusammenspiel von lfSG und LVO für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie - HIER - 


Wir informieren Sie schnell und zuverlässig über die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen für Ihr Reiseziel "Land Fleesensee" in Mecklenburg-Vorpommern. 

Letzte Aktualisierung der Inhalte dieser Seite erfolgte am 20.02.2023 | 14:25 Uhr  


DAS CORONAINFOPORTAL FÜR MECKLENBURG-VORPOMMERN

Aktuelle Zahlen, Beiträge, Dokumente etc. für Mecklenburg-Vorpommern sind auf dem Coronainfoportal MV abrufbar und nachzulesen. Zur Orientierung: Die Maßnahmenkarte zeigt an, welche Schutzmaßnahmen gerade gelten. In der Stufenkarte können Sie sich anzeigen lassen, in welcher Stufe sich ein Landkreis momentan befindet und durch die Tabelle können Sie nachvollziehen, ob sich die geltenden Maßnahmen ändern. Die Hospitalisierung MV ist der Landesschalter der Coronaampel.

Die Inzidenzwerte für unseren Landkreis Mecklenburgische Seenplatte finden Sie zudem - HIER -  


HIER ERHALTEN SIE QUALIFIZIERTE TESTERGEBNISSE

  • GESCHLOSSEN AB 30.05.2022 - Corona-Schnell-Testzentrum Göhren-Lebbin bei Dr. Christian Mau | Öffnungszeiten & Adresse - HIER - 
  • Corona-Test-Zentrum Penkow im Forum Fleesensee | Öffnungszeiten & Adresse - HIER - 

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Corona  finden Sie hier. 

MERKBLATT: UMGANG MIT COVID-19 

Bei Ihnen wurde eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt?

  • Sie müssen zu Hause bleiben und dürfen keinen Besuch empfangen (häusliche Isolation).

  • Halten Sie in Ihrem Haushalt möglichst eine zeitliche und räumliche Trennung zu anderen Haushaltsmitgliedern ein.

  • Die Isolation endet frühestens nach Ablauf von 5 Tagen, sofern zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit bestand (Datum der PCR-Abstrichnahme oder eines ggf. vorangegangenen professionellen Schnelltestes mit Testzertifikat plus 5 Tage).

  • Dringende Empfehlung: Ab Tag 6 tägliche Antigen-Selbsttestung – bei positivem Testergebnis fortgesetzte Selbstisolation bis zum negativen Testergebnis.

  • Die Isolation dauert maximal 10 Tage.

  • Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe) ist eine Testung mit professionellem Antigen-Schnelltest oder PCR Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Arbeit.

  • Informieren Sie alle Ihre engen Kontaktpersonen im privaten und beruflichen Umfeld, sodass sich diese auf Symptome kontrollieren sowie den Kontakt zu vulnerablen Gruppen einschränken können.

    Wenn sich Ihre Symptome verschlechtern, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an: 116 117.

    Informieren Sie medizinisches Personal bei notwendigen Behandlungen über Ihren positiven Test. Sie sind Kontaktperson?

    • Dringende Empfehlung: selbstständig Kontakte reduzieren, vor allem mit Personen aus Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf.

    • Dringende Empfehlung: Symptombeobachtung für 14 Tage nach Kontakt und tägliche (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltest für fünf Tage.

    • Bei Symptomentwicklung: PCR-Test veranlassen.

    • Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe) ist eine tägliche Testung mit professionellem Antigen-Schnelltest oder PCR vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5 verpflichtend.

Landesamt für Gesundheit und Soziales Stand 06.05.2022 Abteilung Gesundheit

Quellen: Robert Koch-Institut (Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition, 02.05.2022) Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V)

Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske

Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt wichtig und daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich vorgeschrieben. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft. 

Merkblätter und Hygienehinweise finden Sie auf der Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de und www.bzga.de. Grafiken aussuchen, herunterladen, einfügen. Quelle angeben, fertig!

Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage UND darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

Nach Ablauf der 90 Tage gelten Personen – wie bislang nach Ablauf von 6 Monaten auch – nicht mehr als genesen im obigen Sinne. Auch die Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht dann nicht mehr. Nach Empfehlung der STIKO sollen Personen, die ungeimpft eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, drei Monate später eine Impfstoffdosis erhalten. Dann gilt man als vollständig geimpft. Der genaue Zeitpunkt der Impfung ist dabei nach Ablauf der drei Monate unerheblich: Die Impfung nach Infektion kann auch nach beispielsweise vier Monaten erfolgen. In der Zwischenzeit unterliegt die Person jedoch allen Beschränkungen für Ungeimpfte.

Du bist vollständig geimpft (oder auch: grundimmunisiert)

  • wenn du zwei Impfstoffdosen* verabreicht bekommen hast und die zweite Impfung mindestens 15 Tage zurück liegt
  • wenn du zuerst genesen und dann geimpft wurdest
    • Personen, die nach labordiagnostisch mittels Nukleinsäurenachweis oder mittels spezifischen positiven Antikörpernachweis bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, ab dem Tag der Impfung als vollständig geimpft.
  • wenn du zuerst geimpft und dann genesen bist
    • Personen, die nach einer Impfstoffdosis eine labordiagnostisch mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesene Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, ab dem 29. Tag nach positivem Testbefund als vollständig geimpft.

Der Bund hat festgelegt, dass Personen, die nur eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen und keine weitere Impfstoffdosis erhalten haben, nicht als vollständig geimpft gelten. Das entspricht den vom PEI im Benehmen mit dem RKI im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Vorgaben.

Nach zwei Infektionen gilt eine Person derzeit nicht als vollständig geimpft.

*Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt hierfür eine mRNA-Impfstoffdosis in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. An Tag 15 nach der zweiten Impfung gilt man als vollständig geimpft. Die zweite Impfung gilt also nicht als Auffrischungsimpfung.

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat oder als Kontaktperson gilt, hat oft viele Fragen zum richtigen Verhalten in dieser Situation. 

1. Merkblatt Umgang mit COVID-19 - HIER - 


ALS ENGE KONTAKTPERSON GILT:

  • Kontakt ab 2 Tage vor bis 14 Tage nach positivem Test/Symptombeginn
  • Ohne Maske: Aufenthalt im Nahfeld <1,5m und >10 min, Gespräch im Nahfeld unabhängig von der Dauer
  • Kontakt mit Sekreten aus dem Respirationstrakt
  •  >10 Minuten Aufenthalt im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Aerosolkonzentration
  • Achten Sie auf Symptome bis Tag 20 nach dem letzten Kontakt zum Positivfall (Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Fieber, Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Veränderung des Geruchs- und Geschmackssinns). Symptome müssen mittels PCR abgeklärt werden.

  • Bei Symptomen begeben Sie sich sofort in Quarantäne. Achtung! In einem Ausbruchsgeschehen müssen sich ggf. auch geimpfte bzw. genesene Kontaktpersonen testen lassen. Befolgen Sie die Anweisungen des lokalen Gesundheitsamtes. Wenn Sie Symptome entwickeln, rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Kassenärztlichen

Bereitschaftsdienst an: 116 117. Es wird ein Abstrich zur PCR-Untersuchung veranlasst. Bei lebensbedrohlichen Zuständen wählen Sie den Notruf: 112. Weisen Sie dabei auf den Status als Kontaktperson hin.

Verdienstausfall bei Quarantäne:

Erwerbstätige, die durch Quarantänesituationen Verdienstausfall erleiden, können eine Entschädigung nach § 56 IfSG erhalten. Alle Informationen einschließlich des Online- Antragsformulars finden Sie unter: https://ifsg-online.de. Zuständig ist das LAGuS, Versorgungsamt Schwerin.


Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales Verband der Ärzte im ÖGD MV

TESTMÖGLICHKEITEN IM LAND FLEESENSEE 

  • Corona-Schnell-Testzentrum Göhren-Lebbin bei Dr. Christian Mau . Tel. 0175 5940631 . Öffnungszeiten & Adresse - HIER - 
  • Corona-Test-Zentrum Penkow im Forum Fleesensee . Tel. 039932 48800 . Öffnungszeiten & Adresse - HIER - 

Es gibt vier Ampel-Stufen: Grün, Gelb, Orange und Rot. Je intensiver die Farbe der Corona-Ampel, desto strikter sind die Corona-Regeln.

Die Corona-Ampel berücksichtigt drei Kriterien:

1. die Auslastung der Krankenhäuser, auch Hospitalisierung genannt

2. die Auslastung der Intensivstationen durch Corona-Patienten 

3. die aktuellen Corona-Zahlen, also die so genannte Inzidenz

Das Ampelsystem setzt auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte an. Welche Stufe wo gilt, teilt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) täglich mit.

Die Corona-Regeln werden bei Erreichen einer neuen Ampelstufe jeweils angepasst. Bevor die Regeln verschärft werden, muss die Einstufung mindestens drei Tage lang in einer höheren Stufe liegen. Für eine Lockerung der Maßnahmen muss die Einstufung mindestens fünf Tage lang in einer niedrigeren Stufe liegen. Schließungen sieht das Ampelsystem nicht vor. Ziel der Landesregierung ist es, alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens offenzuhalten.

https://www.regierung-mv.de/corona/Corona-Ampel-vereinfacht/

Das Ziel der Landesregierung war und ist, dass alle, die schwer erkranken, die medizinische Hilfe erhalten, die Sie brauchen. Und deshalb bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass wir in den nächsten Wochen wieder stärkere Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern brauchen, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vorstellung der Maßnahmen in Schwerin.

INFOGRAFIKEN 

Die Infografiken des TMV stellen die aktuellen Regelungen in Beherbergung, Gastronomie und Freizeit in Mecklenburg-Vorpommern auf einer A4-Seite im Hoch- und Querformat kurz und knapp dar.

Dabei ist zu beachten, dass zunächst die landesweite Regelung Vorrang hat. Dieser "Landesschalter" wird an der Hospitalisierungsrate von ganz Mecklenburg-Vorpommern gemessen. Im Moment befindet sich MV in Stufe Orange.
Sollte sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt auf einer Coronawarnstufe befinden, die strengere Regelungen zur Folge hat als im restlichen Bundesland, so greift die Corona-Ampel und verschärft die Regeln zusätzlich. Hier können dann die Infografiken zur Stufe Rot und Rot+ genutzt werden.

https://tourismus.mv/artikel/neue-info-grafiken-als-handreichung-fuer-die-gaestekommunikation

Welche Gebiete aktuell als einfaches Risikogebiet, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet eingestuft sind, können Sie dieser Liste des Robert Koch-Instituts entnehmen. 


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Mit wenigen Klicks den jeweiligen Inzidenzwert für Ihren Standort sowie Ihr Reiseziel erfahren. Hinweis: Für die Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen wird keine Haftung übernommen. Verbindlich sind nur die offiziellen Angaben des RKI, welche Sie - HIER - nachschauen können. Informieren Sie sich über alle wichtigen Covid-19 Änderungen zu Ihrer Reise oder Ihrem ausgewählten Standort. Welche zusätzlichen Funktionen die Reiseanalyse für Sie bereit hält erfahren Sie- HIER -.  


CORONA-WARN-APP - GEMEINSAM GEGEN CORONA

Die Corona-Warn-App bekommt einen Booster:

Ab 23. Februar beinhaltet die App durch ein Update die aktuellen national und europäisch gültigen Regeln. Auch Cov-Pass-App und Cov-Pass-Check-App werden im Februar noch entsprechend angepasst. Beim Auslesen des QR-Codes wird erkannt, was dem jeweiligen nationalen Recht ent­spricht. Auch Testnachweise werden einbezogen. Der Immunstatus wird in den vier Kate­go­rien 2G, 3G, 2G Plus und 3G Plus angezeigt. Die Corona-Warn-App hilft dabei festzustellen, ob man in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. 

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